„Impfen macht frei“-Bild ist laut BGH Volksverhetzung
Die auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Auschwitz-Eingangstors mit geändertem Schriftzug ist strafbare Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Die auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Auschwitz-Eingangstors mit geändertem Schriftzug ist strafbare Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln.