Gin-Flaschen-Etikett verboten, weil ein Buchstabe zu klein ist
„Der reale Irrsinn“ von extra3 hat mal wieder ein wunderschönes Exemplar deutscher Bürokratie-Durchsetzung auftreiben können. Beim Etikett eines Gin-Herstellers wurde aber mal so richtig genau hingeschaut und festgestellt, dass der Buchstabe „e“ in der Firmenadresse […]


„Der reale Irrsinn“ von extra3 hat mal wieder ein wunderschönes Exemplar deutscher Bürokratie-Durchsetzung auftreiben können. Beim Etikett eines Gin-Herstellers wurde aber mal so richtig genau hingeschaut und festgestellt, dass der Buchstabe „e“ in der Firmenadresse zu klein ist – nicht mal 0,1 Milimeter. Deshalb soll man die Etiketten nun alle anpassen, sonst dürfen die Flaschen nicht in den Verkauf. Verrückte Welt. Aber hey, immerhin erhält die Marke 3LöwenGin so ein bisschen kostenlose Publicity!
Ein Startup kämpft gegen eine der größten Bedrohungen des Verbraucherschutzes: ein zu kleines „e“. Während der Gin makellos ist, ruft die mikroskopische Abweichung beim Etikett die Bürokratie auf den Plan. Jetzt drohen Kosten, Entsorgung und eine wahre Präzisionsarbeit mit dem Stift. Beim Verbraucherschutz kennt Bürokratie keine Promillegrenze.