Landgericht Köln: „Bild“ muss Berichte über angeblichen Porno-Konsum eines Priesters unterlassen
Ein Geistlicher des Erzbistums Köln setzt sich gegen „Bild“ durch: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, er habe auf Pornoseiten zugegriffen. Das sei nicht erwiesen. Zudem verstießen die Berichte gegen seine Persönlichkeitsrechte.

Ein Geistlicher des Erzbistums Köln setzt sich gegen „Bild“ durch: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, er habe auf Pornoseiten zugegriffen. Das sei nicht erwiesen. Zudem verstießen die Berichte gegen seine Persönlichkeitsrechte.