Jung von Matt und Laut gegen Nazis e.V. punkten erneut gegen Rechts
Dank Jung von Matt SPREE und Laut gegen Nazis e.V., die 2023 die Aktion »Recht gegen Rechts« starteten, ist jetzt auch mit dem Kürzel »Döp dö dö döp« Schluss, das mit nach dem Skandal auf Sylt zum beliebten Merchandise-Motiv wurde. Kürzel wie ...

Dank Jung von Matt SPREE und Laut gegen Nazis e.V., die 2023 die Aktion »Recht gegen Rechts« starteten, ist jetzt auch mit dem Kürzel »Döp dö dö döp« Schluss, das mit nach dem Skandal auf Sylt zum beliebten Merchandise-Motiv wurde.
Kürzel wie »VTRLND« aus politischen Gründen zu verbieten ist schwer. Auch wenn Nazi-Shops mit diesen Motiven, gedruckt auf Merchandise, rechtes Gedankengut verbreiten – und jede Menge Geld verdienen.
Diese Codes aus Gründen des Markenrechts zu verbieten, ist zwar langwierig, aber kein Problem. So hatten sich Jung von Matt Spree und die NGO Laut gegen Nazis e.V. bereits zu Beginn der Aktion 2023 das Recht an verschiedenen Kürzeln gesichert und deren Verbreitung gestoppt.
Shops, die Merchandise mit diesen Aufschriften betreiben, können abgemahnt werden, der braune Merch kann vernichtet werden und es können Schadensersatzforderungen erhoben werden.
Mit diesen Schadensersatz-Zahlungen sollten wiederum neue Wortmarken angemeldet werden, hatte Laut gegen Nazis e.V. angekündigt. Und jetzt ist es wieder so weit.
Schluss mit dem Bestseller
Nachdem junge Leute in teuren Klamotten im Sommer 2024 auf der Terrasse der Sylter »Pony Bar« zu dem Dancehit »L’amour toujours« tanzten und rassistische Parolen grölten, ist ihr »Döp dö dö döp« zu einem Bestseller in Nazi-Shops geworden.
Doch damit ist es jetzt vorbei. Laut gegen Nazis e.V. konnte sich gemeinsam mit Jung von Matt die Markenrechte sichern – und Abmahnungen an Nazi-Shops sind auf dem Weg.
»Nazi-Onlineshops bewerben Artikel mit dem Aufdruck beispielsweise als ‘Döp dö dö döp – Das Shirt zum Sommerhit‘«, sagt Jörn Menge, Vorsitzender des Vereins Laut gegen Nazis. »Durch den Verkauf des Merchandises finanzieren sie ihre rechtsextremen Aktivitäten.«
Darüber hinaus wurde das Lied anschließend auf Volksfesten, in Diskos oder privaten Gartenfeiern gespielt, um dazu fremdenfeindliche Parolen zu grölen. Mehr als 360 Mal schritt die Polizei ein.
Einer von zahlreichen Erfolgen
Jetzt müssen die Shop-Betreiber die Artikel mit dem Ohrwurm-Slogan aus dem Sortiment nehmen. Bei einer Weigerung kann das Verfahren vor Gericht weitergeführt werden. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft können verhängt werden. Letztere beträgt bis zu zwei Jahre.
Die Kampagne, die von Jung von Matt SPREE entwickelte wurde, ist mittlerweile vielfach ausgezeichnet worden. Darüber hinaus haben JvM und Laut gegen Nazis e.V. letzten April mit Mode-Marktplätzen wie Vinted und Zalando die größte Online-Datenbank für Nazi-Codes gelauncht. Außerdem klären die Kreativen auf der Aktions-Website Rechts gegen Rechts über
die Merch-Machenschaften der Nazi-Shop-Betreiber auf.