Arbeitszeugnis: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Ein Arbeitszeugnis ist mehr als eine Formalität. Es dokumentiert Ihre berufliche Leistung und kann über den nächsten Job entscheiden. Arbeitgeber lesen Zeugnisse oft genauer,...

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als eine Formalität. Es dokumentiert Ihre berufliche Leistung und kann über den nächsten Job entscheiden. Arbeitgeber lesen Zeugnisse oft genauer, als es auf den ersten Blick scheint. Es geht nicht nur darum, welche Aufgaben Sie übernommen haben, sondern auch darum, wie Sie bewertet wurden.
Ein gutes Zeugnis öffnet Türen. Ein schlechtes kann zum Problem werden. Manche Formulierungen klingen wohlwollend, sind aber versteckte Kritik. Deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, worauf Sie achten sollten und wie Sie auf ein fehlerhaftes Zeugnis reagieren. Falls Sie Ihr Zeugnis noch nicht angefordert haben, wissen Sie am Ende, wie Sie das am besten tun.
Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis
Falls Sie sich fragen, ob Sie überhaupt ein Arbeitszeugnis bekommen, lautet die Antwort: Ja. Sie haben Anspruch darauf. Der Gesetzgeber sieht das so vor. Geregelt ist das in § 109 Gewerbeordnung und § 630 BGB. Ob Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder reguläres Ende beendet wird, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie darum bitten. Automatisch flattert das Zeugnis nur selten ins Haus.
Je nachdem, was Sie anfordern, gibt es zwei Varianten. Ein einfaches Arbeitszeugnis listet nur die Art und Dauer Ihrer Beschäftigung auf. Es sagt nichts über Ihre Leistung oder Ihr Verhalten aus. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht weiter und enthält eine Bewertung Ihrer Arbeit. Falls Sie sich bewerben, ist diese Variante fast immer die bessere Wahl.
Arbeitgeber müssen das Zeugnis schriftlich auf Papier ausstellen, mit Datum und Unterschrift. Ein digitales Dokument reicht nicht. Tippfehler, Flecken oder ein geknicktes Blatt müssen Sie ebenfalls nicht hinnehmen. Ein Zeugnis soll ordentlich und professionell aussehen. Falls Sie eines bekommen, das aussieht, als sei es in der Mittagspause schnell heruntergetippt worden, sollten Sie es zurückgeben.
Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt oder sich viel Zeit lässt, fragen Sie nach. Tun Sie das am besten freundlich, aber bestimmt. Rechtlich gibt es keine feste Frist, aber je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, Korrekturen durchzusetzen.
Arten von Arbeitszeugnissen: Einfach oder qualifiziert?
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, sollten Sie wissen, was Sie bekommen. Es gibt zwei Varianten, die einen entscheidenden Unterschied machen.
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist genau das: einfach. Es bestätigt nur, dass Sie zu einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Arbeitgeber gearbeitet haben. Mehr nicht. Falls Sie nur eine Bestätigung für die Rentenkasse oder einen Nebenjob brauchen, kann das ausreichen. Falls Sie sich bewerben, bringt es Ihnen wenig.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist die ausführlichere Version. Neben der Tätigkeitsbeschreibung enthält es eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Das klingt gut, kann aber auch zur Falle werden. Denn hier kommen die berühmten Zeugnis-Codes ins Spiel. Ein Arbeitgeber kann Ihnen auf den ersten Blick ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen, das zwischen den Zeilen aber alles andere als schmeichelhaft ist.
Falls Sie nicht ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, bekommen Sie in vielen Fällen nur ein einfaches. Falls Sie also Wert darauf legen, dass Ihre Arbeitsweise beurteilt wird, sagen Sie es klar. Ein qualifiziertes Zeugnis kann bei der nächsten Bewerbung entscheidend sein.
Falls Sie sich unsicher sind, welche Variante für Sie die richtige ist, hilft eine einfache Frage. Reicht Ihnen eine Bestätigung, dass Sie dort gearbeitet haben, oder wollen Sie Ihre Leistung dokumentiert sehen? Falls Letzteres zutrifft, wissen Sie jetzt, was Sie anfordern müssen.
Was im Zeugnis stehen muss – und was nicht
Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis in den Händen halten, lohnt sich ein genauer Blick. Nicht alles, was darauf steht, ist automatisch richtig. Und manches, was fehlt, sollte eigentlich enthalten sein.
Ein Zeugnis muss vollständig und wohlwollend sein. Das bedeutet nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Leistung schönreden muss, aber er darf Ihnen auch nicht bewusst Steine in den Weg legen. Das Zeugnis darf keine negativen Andeutungen enthalten, die Sie schlechter dastehen lassen, als es objektiv angemessen wäre.
Folgende Punkte gehören in jedes Zeugnis:
- Ihr vollständiger Name und der genaue Zeitraum der Beschäftigung
- Eine klare Beschreibung Ihrer Tätigkeiten
- Eine Bewertung Ihrer Leistung (bei einem qualifizierten Zeugnis)
- Eine Bewertung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden
- Ort, Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers
Falls einer dieser Punkte fehlt, sollten Sie nachfragen. Ein Zeugnis, das nur aus einem Satz besteht, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen nur „Viel Erfolg weiterhin“ auf einen Notizzettel kritzelt, reicht das ebenfalls nicht aus.
Bestimmte Angaben gehören ausdrücklich nicht ins Zeugnis. Dazu zählen:
- Krankheitszeiten, egal wie oft Sie gefehlt haben
- Abmahnungen oder Streitigkeiten aus der Vergangenheit
- Private Details wie Familienstand oder politische Ansichten
- Angaben über die Art der Kündigung
Falls Ihr Arbeitgeber kreative Formulierungen verwendet, um indirekt etwas Negatives zu erwähnen, sollten Sie hellhörig werden. In den nächsten Kapiteln geht es darum, wie Sie diese Codes erkennen und was sie wirklich bedeuten.
Die „Geheimsprache“ der Arbeitszeugnisse: Vorsicht vor versteckten Botschaften!
Falls Sie denken, dass Ihr Arbeitszeugnis klar und eindeutig formuliert ist, sollten Sie es noch einmal lesen. Zwischen den Zeilen können sich Botschaften verstecken, die Sie auf den ersten Blick nicht erkennen. Manche Arbeitgeber nutzen Formulierungen, die harmlos klingen, aber eine ganz andere Bedeutung haben.
Die Bewertung der Arbeitsleistung folgt oft einem bestimmten Muster. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Sobald Sie die Standardformulierungen kennen, durchschauen Sie das System. Ein Überblick:
Formulierung Bedeutung Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit. Sehr gut Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit. Gut Er/Sie erledigte die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit. Befriedigend Er/Sie erledigte die Aufgaben zur Zufriedenheit. Ausreichend Er/Sie war bemüht, die Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen. Mangelhaft
Falls Ihr Zeugnis also bescheinigt, dass Sie „stets zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet haben, sieht das auf den ersten Blick gut aus. Tatsächlich bedeutet es nur ein „Gut“. Ein „Sehr gut“ bekommen Sie nur mit der Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“.
Auch bei der Beschreibung des Sozialverhaltens gibt es Unterschiede.
Formulierung Bedeutung Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei. Sehr gut Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Gut (Kunden fehlen, vielleicht gab es Beschwerden) Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei. Befriedigend (Vorgesetzte fehlen, möglicherweise gab es Konflikte) Er/Sie war stets um ein gutes Verhältnis bemüht. Mangelhaft (Bemühen ist nicht gleich Erfolg)
Falls Sie so etwas in Ihrem Zeugnis finden, wissen Sie jetzt, warum es nicht ganz so positiv ist, wie es klingt. Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber wirklich gute Arbeit bescheinigen wollte, hätte er es klarer formuliert.
Stellt ihr Ex-Arbeitgeber auf stur, sollten Sie Geld in die Hand nehmen und eine qualifizierte Arbeitsrechtsberatung in ihr Boot holen. Denn ein unwahres Zeugnis kann ihnen die nächsten Karrierechancen verbauen.
Ihre Pflichten als Arbeitnehmer
Ein Arbeitszeugnis zu bekommen ist Ihr gutes Recht. Das bedeutet aber nicht, dass es Ihnen automatisch ins Haus flattert. In den meisten Fällen müssen Sie es aktiv anfordern. Falls Sie davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber von selbst daran denkt, können Sie sich entspannen und warten. Falls Sie lieber nicht bis zur Rente darauf hoffen wollen, kümmern Sie sich besser selbst darum.
Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, sollten Sie Ihr Zeugnis direkt verlangen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es. Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat dann vielleicht andere Prioritäten oder kann sich nur noch vage an Ihre Leistung erinnern. Falls Sie also irgendwann eine Bewertung erhalten, die mehr Fantasie als Realität ist, wissen Sie warum.
Eine formlose Anfrage reicht aus. Ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis genügt. Falls nach ein paar Wochen nichts passiert, dürfen Sie nachhaken. Freundlich, aber bestimmt. Falls das immer noch nichts bringt, hilft oft ein Hinweis auf Ihre gesetzlichen Ansprüche.
Falls Sie das Zeugnis bekommen, aber Fehler entdecken, dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Es geht nicht darum, sich eine bessere Bewertung zu erschleichen, sondern darum, dass Ihr Zeugnis korrekt ist. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen statt eines qualifizierten Zeugnisses nur eine Tätigkeitsbeschreibung liefert, liegt ein Missverständnis vor. Falls Ihr Name oder das Austrittsdatum falsch ist, liegt ein handwerklicher Fehler vor. Falls Ihr Zeugnis Formulierungen enthält, die nur wohlwollend klingen, in Wirklichkeit aber eine versteckte Abwertung sind, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen.
Fehlerhaftes oder schlechtes Zeugnis? So fordern Sie eine Berichtigung ein
Falls Ihr Arbeitszeugnis fehlerhaft ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr Arbeitgeber hat sich vertippt, oder er wollte Ihnen eine Botschaft mitgeben, die Sie nicht auf Anhieb verstehen sollen. Falls Ihr Name oder das Austrittsdatum falsch ist, liegt der Fall klar. Falls Ihr Zeugnis aber nur „zur vollen Zufriedenheit“ ausfällt, obwohl Sie sich immer voll reingehängt haben, wird es komplizierter.
Falls Sie eine Korrektur wollen, müssen Sie sie selbst anstoßen. Ein einfaches „Das Zeugnis gefällt mir nicht“ reicht nicht aus. Sie sollten genau benennen, was falsch ist und welche Formulierung Sie stattdessen für angemessen halten.
So gehen Sie vor:
- Zeugnis prüfen. Lesen Sie es genau. Achten Sie auf fehlende oder verdächtige Formulierungen.
- Fehler notieren. Falls Daten nicht stimmen oder Tätigkeiten fehlen, halten Sie das fest.
- Vergleich mit Zeugniscodes. Falls Sie bei der Bewertung stutzen, überprüfen Sie die Formulierungen.
- Arbeitgeber kontaktieren. Eine höfliche, schriftliche Bitte um Korrektur ist der erste Schritt.
- Konkrete Verbesserungsvorschläge machen. Falls Sie sich an einer Note stören, schlagen Sie eine angemessene Formulierung vor.
- Frist setzen. Falls nichts passiert, nachhaken und an Ihr Recht erinnern.
- Notfalls juristische Hilfe holen. Falls Ihr Arbeitgeber sich querstellt, kann eine rechtliche Beratung helfen.
Falls Ihr Arbeitgeber eine Korrektur verweigert, kommt es darauf an, ob Ihr Zeugnis objektiv falsch ist oder einfach nur nicht so gut, wie Sie es sich wünschen. Falls Sie in den letzten Jahren durchschnittliche Leistungen gezeigt haben, wird aus einem „zur vollen Zufriedenheit“ kein „zur vollsten Zufriedenheit“. Falls Ihr Chef aber absichtlich Formulierungen nutzt, die Ihnen Steine in den Weg legen, lohnt sich eine Auseinandersetzung.
Falls Sie glauben, dass Ihr Zeugnis fair ist, aber trotzdem nicht gut klingt, hilft oft ein Blick auf die typischen Floskeln.
Die Bedeutung der Schlussformel – Kleine Worte, große Wirkung
Falls Sie Ihr Zeugnis bis zum Ende gelesen haben, sollten Sie noch einen Moment bei der Schlussformel verweilen. Falls sie fehlt, ist das kein gutes Zeichen. Falls sie vorhanden ist, aber seltsam klingt, ebenfalls nicht.
Ein gutes Zeugnis endet mit einer freundlichen Verabschiedung, oft mit Dank und Zukunftswünschen. Falls Ihr Arbeitgeber sich hier wortkarg gibt, kann das mehr über Ihr Arbeitsverhältnis aussagen, als Ihnen lieb ist.
Hier ein paar typische Varianten und was sie bedeuten:
- „Wir danken ihm/ihr für die stets hervorragende Arbeit und bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr.“
Sehr gut. Es gab keinen Streit, und Ihr Arbeitgeber hätte Sie gerne behalten. - „Wir danken ihm/ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.“
Gut bis befriedigend. Klingt höflich, aber ohne Bedauern. Sie waren wohl in Ordnung, aber ein Verlust sind Sie nicht. - „Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Berufsweg alles Gute.“
Befriedigend bis ausreichend. Es fehlt der Dank. Das ist selten ein Versehen. - „Er/Sie verlässt unser Unternehmen zum…“
Mangelhaft. Keine Wünsche, kein Dank, nur eine neutrale Feststellung. Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber auf diese Weise den Laufpass gibt, war die Trennung wahrscheinlich nicht besonders herzlich.
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