EU-Kommission: Eine „existentielle“ neue Rückkehr-Verordnung
Künftig sollen Personen, die kein Asyl bekommen, eine Pflicht zur Mitwirkung an ihrer eigenen Rückführung haben. Andernfalls drohen Sanktionen: von Leistungskürzungen bis zur Inhaftierung.

Künftig sollen Personen, die kein Asyl bekommen, eine Pflicht zur Mitwirkung an ihrer eigenen Rückführung haben. Andernfalls drohen Sanktionen: von Leistungskürzungen bis zur Inhaftierung.